Geschichte

„Ja, dann machen Sie doch mal einen Vorschlag!“, war der Spruch von Bischof Reinhard Lettmann Mitte der 1990er Jahre, als im damals üblichen Gespräch mit den Diplomtheologen unter den Pastoralreferent:innen die Frage darauf kam, wie die Berufsgruppe an den Beratungen zur Pastoral des Bistums Münster stärker beteiligt werden könnte. Am Ende der Überlegungen stand die Errichtung des Rates der Pastoralreferent:innen im Bistum Münster und eine erste Wahl im Jahr 1997.

Die Berufsgruppe der Pastoralreferent:innen – in ihrer im Bistum Münster dreigliedrigen Weise – war zu dieser Zeit in der Realität der pastoralen Dienste in den deutschen Diözesen angekommen und im großen und ganzen unhinterfragt relevant. Gleichzeitig gab es Suchbewegungen und Abgrenzungen, wie sich hauptberufliche Arbeit durch professionell ausgebildete Frauen und Männern in die Ordo-Struktur der katholischen Kirche integriert, welche Dienste zugänglich und welche Einflussnahme gewollt ist. Als Papier gewordene Dokumentation dieses Prozesses gelten das Rahmenstatut in der Fassung von 1987, das Richtlinienpapier der Bischofskonferenz von 1995 und die „Laienkonstruktion“ von 1997.

Da war es schon ein Zeichen, dass Bischof Reinhard Lettmann für das Bistum Münster einen Rat der Pastoralreferent:innen einrichtete, dem von Beginn an die Beratung des Bischofs in pastoralen Fragen der Kirche im Bistum Münster und eine gewollte Mitbeteiligen an der Berufsgruppenentwicklung in die Satzung geschrieben war. Das klang nicht nur ähnlich wie der kirchenrechtlich vorgesehene Priesterrat, wie Diakonen- und Ordensrat – das sollte auch so ähnlich sein. Und es war und blieb der einzige Rat in dieser Form. Schmunzelnd gesagt: Der Rat der Pastoralreferent:innen im Bistum Münster ist weltkirchlich einzigartig.

Die Kollegen Hans-Dieter Sauer, Johannes Grabenmeier, Jochen Hesper und Josef Bendfeld, Sr. Regina Pacis Meyer als damalige IDP-Leiterin und Bernhard Emmerich als damaliger Personalreferent waren namentlich an der Konzeption des Rates beteiligt. Werner Thissen als damaliger Generalvikar und Theodor Buckstegen als Leiter der Hauptabteilung Seelsorgepersonal sorgten für die rechtlichen Klarheiten – von der Platzierung des Rates neben den MAVen und den anderen Räten, über den zweigeteilten Wahlmodus (Direktwahl und Mandate der Regionen) bis hin zur Platzierung der für und mit der Berufsgruppe arbeitenden Mitarbeiter:innen des Generalvikariats als beratende Mitglieder. An dieser Grundstruktur hat sich bis heute – sieben Wahlperioden später – im Grundsatz nichts verändert.

Es gibt kein sortiertes Archiv der Arbeit des Rates (aus den letzten Jahren gibt es ein Nachrichtenarchiv). Aber es gibt lebendige Erzählungen der inzwischen zahlreichen und drei Berufsgenerationen umfassenden Frauen und Männer, die im Rat mitgearbeitet haben. Aus der Zusammenarbeit mit Bischof Lettmann, Franz-Josef Overbeck – erst als IDP-Leiter, dann als Diözesanadministrator –, Bischof Felix Genn, Hans-Bernd Köppen als IDP-Leiter und später als Leiter der Hauptabteilung Seelsorgepersonal, Margret Nemann, Joachim König und Christel Plenter als IDP-Leiter:innen, Karl Render als Personalreferent und später als Leiter der Hauptabteilung Seelsorgepersonal, Maria Bubenitschek und Matthias Mamot als Personalreferent:in, den Kolleg:innen der MAVen, den anderen berufsständischen Räten und dem Diözesanrat gäbe es vermutlich in der Summe mehrere hundert Tagesordnungspunkte aufzuzählen, dutzende Sitzungen und Arbeitsgruppen sowie tausende Telefonate und E-Mails aufzulisten.

In der Berufsgruppe ist der Rat nicht immer präsent und ehrlicherweise fristet viel beschlossenes Papier sein übliches Dasein in verschiedenen Schubladen. So manche Diskussion – zum Beispiel zum Predigtdienst in der Eucharistiefeier, zum Begräbnisdienst, zur Konfliktlösung in Pastoralteams, zu verpflichtenden Mitarbeitergesprächen – bleib (je nach Betrachtungsweise) unerspriesslich, manche Themen erscheinen rückblickend als anachronistisch („Was? Darüber habt ihr mal diskutiert?“).

Es gibt einzelne hervorzuhebende Markierungen, hier Beispiele aus den letzten Jahren: Die Arbeitshilfe zur Teamkultur. Den Impuls, das Thema geteilte Leitung in der Pastoral zu bearbeiten. Die Empfehlung zur Aufhebung der Residenzpflicht. Die Aufforderung an den Bischof, sich zum Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zu äußern. Und es gibt die große Linie: die Prägung einer Kultur des Miteinanders der pastoralen Dienste und zwischen Berufsgruppe und Bistumsleitung sowie das beharrliche „Dranbleiben“ an pastoralen Themen.

Bischof Felix betont regelmäßig, dass er den Rat (und die Räte insgesamt) genau dafür schätzt und braucht und dass die Bedeutung, die Rat und Räte für sein bischöfliches Handeln haben, groß ist. Auch deshalb förderte er in den letzten Jahren das Zusammenwachsen von Priesterrat, Diakonenrat und Rat der Pastoralreferent:innen, welches sich heute in in der Regel gemeinsamer Tagung und einer enger gewordenen Zusammenarbeit der Geschäftsführenden Ausschüsse zeigt.

Auf die Wirkung der Geschichte des Rates sei Vertrauen gesetzt, als Grundlage für die Motivation, sich auch in Zukunft zu engagieren. So wie der Rat Vergangenheit und Geschichte hat, so wird er dann auch Zukunft haben, die ihre Geschichte noch schreiben wird. Und sei es nur dieser Rat: Auf die Stimmen der Berufsgruppe in pastoralen Fragen im Bistum Münster und Entscheidungen zur Berufsentwicklung zu verzichten, wäre ein schlechter Rat.

Jan-Christoph Horn, Mai 2021
mit Unterstützung durch Jochen Hesper,
Hans-Dieter Sauer und Michael Beermann