Sie hat Generationen von Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten geprägt, Sorgen bereitet, Dinge verunmöglicht – die Residenzpflicht. Mit ihr war institutionell gefasst, was Teil unserer Berufsidentität war oder zumindest sein sollte: Wir leben nah bei denen, zu denen wir gesandt sind. Nicht wenigen Kolleginnen und Kollegen war und ist das auch persönlich wichtig.
Im Zuge größerer werdender Pfarreien, der Mobilisierung von Gemeindezugehörigkeit und der diözesanen Differenzierung zwischen Pfarrei und Gemeinde ist die Frage nach der Bedeutung der Residenzpflicht schon länger offen. Sie wurde vom Dienstgeber auch oft nicht mehr streng eingefordert.
Der Rat der Pastoralreferent*innen ist mit Bischof Felix Genn übereingekommen, dass die Residenzpflicht im angezielten Kirchenbild des Bistums Münsters und der Rolle der pastoralen Hauptamtlichkeit darin nicht mehr sinnvoll ist. Auf diesen Impuls hin wurde das Diözesanstatut für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten nun verändert. Die Formulierung lautet nun:
„Bei einem Einsatz in einer Pfarrgemeinde soll der Pastoralreferent/die Pastoralreferentin nach Möglichkeit in der Einsatzpfarrei wohnen. Der Pastoralreferent/die Pastoralreferentin wird dazu nicht verpflichtet.“
(Amtsblatt Nr. 4, April 2020)
Im Rat ist klar, dass diese Veränderung Auswirkungen auf organisatorische Dinge (… Fahrtkosten, Umzugskosten), aber eben auch auf Fragen der Berufsidentität hat. Wir sind froh über die Veränderung, im Wissen darum, dass damit die Themen, die dran hängen, noch nicht zu Ende besprochen sind. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, dass das passiert.